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26.10.2025

Was passiert bei einem Asset Deal mit den beschäftigten Mitarbeitern?

Zunächst einmal sollte kurz geklärt werden, was ein Asset Deal ist. Es handelt sich dabei um eine Form der Übertragung eines Unternehmens bzw. eines Betriebsteils auf einen Investor. Wobei Letzterer hier – anders als bei einem sogenannten Share Deal – das Unternehmen nicht als Einheit übernimmt, sondern nur ausgewählte Vermögenswerte.

Der Asset Deal wird häufig in der gerichtlichen Sanierung eingesetzt, um den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens, Standorte und Arbeitsplätze zu erhalten. Doch was passiert dabei nun konkret mit den Arbeitnehmern?

Zu den Assets gehören auch die Arbeitsverträge der Mitarbeiter. Diese gehen im Wege eines sog. Betriebsübergangs auf den Investor über, nämlich dann, wenn durch den Asset Deal die wirtschaftliche Einheit eines bestimmten Betriebes oder Betriebsteils erhalten bleibt und unter Wahrung der bisherigen Identität auf den Erwerber übergeht. Also: Wenn beispielsweise der komplette Produktionsbereich eines Unternehmens mit Gebäude, Maschinen, Lieferanten- und Kundenverträgen angekauft wird, dann gehen in der Regel auch die bestehenden Arbeitsverhältnisse gesetzlich über. In der Praxis ist es jedoch nicht selten umstritten, ob ein Betriebsübergang aufgrund einer Betriebsteilübertragung für ein bestimmtes Arbeitsverhältnis vorliegt. Kommt es zur arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung wird der konkrete Einzelfall anhand der von den Arbeitsgerichten entwickelten Grundsätze und den tatsächlichen Gegebenheiten wertend betrachtet.

Welche Besonderheiten gehen mit dem Betriebsübergang noch einher?

  • Es gibt bei einem solchen Übergang die Pflicht, die Mitarbeiter zu informieren. Sie können dem Vorgang im Anschluss widersprechen und verbleiben dadurch beim bisherigen Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis geht also nicht über. Da das alte Unternehmen in einem Insolvenzverfahren nach einem Asset Deal regelmäßig abgewickelt wird, läuft dies dann auf eine Kündigung des Arbeitsvertrages hinaus.
  • Kommt es im Rahmen des Asset Deals zum Betriebsübergang, dürfen Mitarbeiter aufgrund dessen nicht einfach gekündigt werden. Eine Kündigung benötigt eine Rechtfertigung in der Sache. Sie muss etwa betriebsbedingt sein.
  • Gab es beim bisherigen Arbeitgeber eine tarifliche Bindung oder innerbetriebliche Vereinbarungen, dann gelten diese nach dem Betriebsübergang für ein Jahr fort, wenn Arbeitnehmer ansonsten benachteiligt würden. Bestehen beim Käufer andere Tarifbindungen – gleichwertige oder vorteilhaftere –, dann dürfen diese nach der Übertragung übernommen werden.

Das zeigt, dass dem Thema Arbeitsverhältnisse bei einem Asset Deal erhebliche Bedeutung zukommt. Erwerber sollten sich daher vor einem entsprechenden Engagement arbeits- und insolvenzrechtlichen Beistand holen – und mögliche Szenarien in ihrem Fall genau durchspielen.

Wer mit dem Gedanken spielt, ein Unternehmen via Asset Deal zu erwerben, muss sich über allerlei Aspekte und Konsequenzen Gedanken machen. Dazu gehört auch, zu prüfen, was durch die Übernahme mit den Arbeitsverhältnissen des Zielunternehmens geschieht. Welche Rolle in diesem Kontext der Begriff „Betriebsübergang“ spielt und mehr, erfahren Sie im neuen Beitrag von Rechtsanwalt Thomas Beck.

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Rechtsanwalt Thomas Beck
Beck Rechtsanwälte – Wirtschaftskanzlei
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