Krise
als Chance

Presse

 

13.10.2025

Wann fordert der Insolvenzverwalter Zahlungen zurück?

Zeichnet sich bei einem Unternehmen eine wirtschaftliche Krise ab, sollten auf jeden Fall ausgehende Zahlungen kritisch geprüft werden. Und auch der Zahlungsempfänger muss wachsam sein. Denn: Vor allem für die Geschäftspartner eines Unternehmens in Schieflage können sich dadurch Monate oder sogar Jahre später noch finanzielle Herausforderungen ergeben.

Der Grund: Kommt es zu einer Insolvenz, kann der Insolvenzverwalter im Rahmen der sog.  Insolvenzanfechtung erfolgte Zahlungen zurückfordern. Er tut dies vor allem dann, wenn er bestimmte Gläubiger gegenüber anderen benachteiligt sieht. Der insolvenzbedingte Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung wird letztlich vorverlagert.

Hier fünf typische Anzeichen für mögliche Anfechtungsgründe:

  • Werden nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder kurz nach der Insolvenzanmeldung noch Zahlungen durch die Geschäftsführung getätigt, ist eine Anfechtung besonders wahrscheinlich.
  • Zahlungen unter ungewöhnlichen Umständen und wirtschaftlich fragwürdige Transaktionen unterliegen in der Regel einem hohen Anfechtungsrisiko.
  • Zahlungen in den letzten drei Monaten vor Insolvenzbeantragung bei Kenntnis von der wirtschaftlichen Schieflage bzw. der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens sind für den Empfänger besonders problematisch.
  • Erfolgten Zahlungen an verbundene Unternehmen oder nahestehende Personen wie Familienmitglieder, können diese ebenso angefochten werden.
  • Wird eine Zahlung mutmaßlich mit Vorsatz getätigt, um gewisse Gläubiger zu bevorzugen und andere zu benachteiligen, ist diese bis zu zehn Jahre anfechtbar.

Insgesamt betrachtet ist das Thema Insolvenzanfechtung nicht zu unterschätzen. Sollten auf beiden Seiten Unsicherheiten bestehen, ist es angeraten, rechtzeitig einen Rechtsanwalt mit insolvenzrechtlicher Expertise hinzuzuziehen.

Möchten Sie mehr zum Thema Insolvenzanfechtung erfahren, dann fragen Sie jederzeit gern unsere Experten.

Unter welchen Umständen kann ein Insolvenzverwalter Zahlungen meines Kunden zurückfordern? – Diese Frage beschäftig nicht wenige Unternehmen, wenn sich einer ihrer Geschäftspartner plötzlich in einer Insolvenz befindet. Unser Experte hat sich in seinem aktuellen Beitrag dieses Themas angenommen. Erfahren Sie mehr.

Kontakt:


Rechtsanwalt Thomas Beck
Beck Rechtsanwälte – Wirtschaftskanzlei
Königsbrücker Straße 31-33
01099 Dresden
Telefon: 0351-26441100
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